Das ändert sich für euch im Februar 2023 | Radio Hamburg

2023-02-22 17:05:24 By : Ms. mary hou

Neuer Monat, neues Glück. Auch im Februar kommen wieder einige Gesetzesänderungen auf uns zu. Worauf ihr euch zum kommenden Monat einstellen müsst, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Jetzt ist das neue Jahr schon fast wieder einen Monat alt. Zum Jahresbeginn hatte es bereits so einige Gesetzesänderungen gegeben und auch im Februar kommen wieder einige Änderungen auf uns zu. Neben einigen Corona-Lockerungen wird uns auch das Thema Energie im kommenden Monat wieder beschäftigen. Wir haben alle Änderungen für euch zusammengefasst:

In einigen Bundesländern wurde die Maskenpflicht für den Öffentlichen Personennahverkehr bereits aufgehoben. Auch in Schleswig-Holstein. Ab dem 1. Februar soll die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen jetzt auch in Hamburg fallen. Niedersachsen zieht dann einen Tag später, am 2. Februar, nach. Masken können natürlich auch nach Ende der Maskenpflicht weiterhin freiwillig getragen werden.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV entfällt im Februar auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Arbeitgeber sind demnach nicht mehr dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern infektionsschützende Maßnahmen zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel ein Hygienekonzept, regelmäßiges Lüften oder auch eine Maskenpflicht bei der Arbeit. Die Verordnung sollte ursprünglich erst am 7. April enden.

Obwohl die Masken im Februar vor allem an vielen Stellen wegfallen, sollen sie zukünftig in neuen Verbandskästen zu finden sein. Insgesamt zwei Masken, die Mund und Nase bedecken, müssen dann ab dem 1. Februar in den Kästen enthalten sein. Außerdem muss nur noch ein statt bisher zwei Dreieckstücher enthalten sein und auch das Verbandstuch fällt weg. Alte Autoverbandskästen müssen trotz der Änderung weder ausgetauscht noch um die zwei Masken ergänzt werden.

Für die Apotheken könnte es ab dem 1. Februar teurer werden, denn der sogenannte Apothekenabschlag wird erhöht. Statt bisher 1,77 Euro müssen Apotheken in Zukunft 2,00 Euro pro verschreibungspflichtigem Fertigarzneimittel an die Krankenkassen abgeben. Die Änderung soll den Krankenkassen zugutekommen. Für Apotheken fallen wegen des erhöhten Kassenabschlages voraussichtlich 240 Millionen Euro mehr an.

Ab Februar soll der Ausbau der Windenergie in Deutschland schneller vorangehen. Grund dafür ist das sogenannte "Wind-an-Land-Gesetz". Durch Änderungen im Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Bundesnaturschutzgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Zukunft beschleunigt werden.

Ab dem 1. Februar sind Augenoptiker dazu verpflichtet, Kostenvoranschläge elektronisch einzureichen. Bisher wurde die Übertragung per Fax durchgeführt, das entspreche jedoch nicht mehr den aktuellen Datenschutzbestimmungen.

Für die ersten Energiesparlampen ist ab dem 25. Februar Schluss. Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und kreisförmige Leuchtstofflampen des Typs T5 dürfen dann nicht mehr neu in den Handel kommen. Grund dafür ist das in den Lampen verbaute giftige Quecksilber. Die Lampen müssen deswegen an besonderen Sammelstellen abgegeben werden.

Die Energiesparverordnung sollte eigentlich am 28. Februar auslaufen. Jetzt sollen Energiesparmaßnahmen wie die reduzierte Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeflächen, 19 Grad Raumtemperatur und das Heizverbot für private Pools bis zum 15. April beibehalten werden.

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